Haushaltssicherungskonzept 2012 Da ein Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann, ist gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG das Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2012 bis 2015 fortzuschreiben. Das hohe Defizit im Ergebnishaushalt 2012 in Höhe von 1.571.000 € zeigt deutlich, dass weitere Maßnahmen zur Haushaltssicherung unumgänglich und zeitnah umzusetzen sind.
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