Haushaltssicherungskonzept 2012

Da ein Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann, ist gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG das Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2012 bis 2015 fortzuschreiben.

Das hohe Defizit im Ergebnishaushalt 2012 in Höhe von 1.571.000 € zeigt deutlich, dass weitere Maßnahmen zur Haushaltssicherung unumgänglich und zeitnah umzusetzen sind.

 

 

 

 Haushaltssicherungskonzept
Schaubild 1 und 2 zum Haushaltssicherungskonzept
Schaubild 3 und 4 zum Haushaltssicherungskonzept
  Schaubild 5 und 6 zum Haushaltssicherungskonzept
Anlage 1 zum Haushaltssicherungskonzept
Haushaltssicherungsbericht
Anlage Haushaltssicherungsbericht